Physiotherapeutische Behandlungen, die Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet werden, unterliegen den gesetzlichen
Regelungen der Krankenkassen.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren sind daher verpflichtet, eine Rezeptzuzahlung zu leisten.
Diese setzt sich zusammen aus:
- 10 % der Behandlungskosten sowie
- einer einmaligen Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung.
Die Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird unabhängig von der behandelnden Praxis erhoben.
Bitte beachten Sie, dass wir als Physiotherapiepraxis verpflichtet sind, diese Gebühr im Auftrag der
Krankenkassen einzuziehen.